Andreanum

Topf deutscher Gastsiedler, Fundort Dăbâca, 13. Jahrhundert, gebrannter Ton
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800 Jahre Recht und Verfassung der Siebenbürger Sachsen
Als König Andreas II. von Ungarn 1224 die Rechte der deutschen Siedler im südlichen Siebenbürgen in einer später „Andreanum“ genannten Urkunde bestätigte, war die darin definierte weitreichende Autonomie für jene Zeit nichts Einzigartiges. Sie wurde es erst durch ihre konsequente Wahrung und ihren Ausbau im Laufe der Jahrhunderte. Auf der Basis dieses bis ins 17. Jahrhundert vielfach bestätigten Dokuments wurden die Deutschen Siebenbürgens schließlich zum staatstragenden Landstand und konnten ihre besondere Rechtsstellung bis 1876 halten – die jahrhundertelange Erfahrung befähigte sie anschließend zu modernen Organisationsformen bis in die Gegenwart hinein. Diese langanhaltende Wirkung eines Stücks Pergaments von vor 800 Jahren ist Inhalt der Wanderausstellung.
Die Präsentation wurde konzipiert von Dr. Harald Roth unter Mitarbeit von Thomas Şindilariu als Ausstellung des Deutschen Kulturforums östliches Europa, Potsdam, in Zusammenarbeit mit dem Department für Interethnische Beziehungen im Generalsekretariat der Regierung Rumäniens, dem Demokratischen Forum der Deutschen in Siebenbürgen und dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland sowie weiteren Partnern.
Adresse
Schloss Horneck 1
74831
Gundelsheim am Neckar
+49-6269-90621
Daten
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